Raus in die Natur. Rein ins Erlebnis

So., 25. Dezember 2022

 

Aus Organisations-Gründen bitten Wir bei allen Wanderungen um eine 2tägige vorherige Anmeldung beim Wanderführer/in. Unsere Wanderungen finden nicht nur bei schönem Wetter statt.

Wanderungen bei Regen, Schnee und Minustemperaturen sind für echte Wanderer ein besonderes Erlebnis. Bei Unwetter - Sturmwarnung, flächendeckendes Glatteis und Hitze ( ab 30 Grad ) liegt es im Ermessen und Verantwortung des Wanderführes die Aktionen zu ändern oder abzubrechen. Nach einem Sturm sind auf Warnungen der Forstverwaltung zu achten ob der Wald betreten werden darf.

Gäste sind stets willkommen, wir wünschen uns einen Kostenbeitrag von 3,- € pro Gast und Wanderung, der an den Wanderführer zu entrichten ist. Sollte nach mehreren Wanderungen eine Mitgliedschaft gewünscht werden, kann bei Aufnahme, der Kostenbeitrag mit dem Jahresbeitrag innerhalb des Vereinsjahres verrechnet werden. Auch für Gäste gilt die Wanderordnung. Für SGV Mitglieder gilt die Gästeordnung nicht.

Bei PKW - Wanderungen muss sich grundsätzlich bei dem jeweiligen Wanderführer/in angemeldet werden, da es sich sonst mit dem Autoversetzen nicht vereinbaren lässt.

Aus Sicherheitsgründen sind bei unseren Wanderungen keine Hunde mitzuführen.

 

 

Vorgaben zur Mitgliedschaft im SGV Wülfrath-Mettmann

( Ableitung aus der Satzungsvorlagen des Hauptvereins )

Jahresbeiträge:

Vollmitglied                30,50 €                                        Familienmitglied         15,25 €

Kinder bis 14 Jahre beitragsfrei                                                                                                         Jugendliche  ( 14 - 18 Jahre ) beitragsfrei

Auszubildene ( 18 - 25 Jahre )  12,00 €

Zahlungsweise: Überweisung bis 05.Februar des Vereinsjahres, spätestens bar vor der Jahreshauptversammlung.

Bankverbindung:

SGV Wülfrath-Mettmann 

Sparkasse Hilden - Ratingen - Velbert

BIC: WELADED1VEL   IBAN: DE56334500001040438937

 

Für Neuzugänge gilt, erst wenn das Anmeldeformular und der Jahresbeitrag bei der Kassierein eingetroffen ist, wird die Mitgliedschaft im SGV angemeldet. Der Betrag erscheint uns sehr moderat, so dass kein Splitting möglich ist.

Ein Vereinsaustritt ist nur bis zum 30.09. des Jahres dem Vorsitzenen schriftlich mitzuteilen.

 

,, Frisch Auf,, G.Hauser